Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

XXXI. 263 
So sehr der Geschichtsunterricht bestrebt sein muß, in den Schülern ein gesundes, frohes 
nationales Bewußtsein zu wecken und ihren Stolz auf deutsche Art und ihre Freude an Per- 
sönlichkeiten, die Träger der Entwicklung gewesen sind, zu heben, so muß über allem die ge- 
schichtliche Wahrheit stehen. Die trüben Tage und Jahre der Vergangenheit dürfen den 
Schülern nicht verborgen bleiben, damit sie die Aufgaben der Gegenwart verstehen lernen. 
Gerade das, was in der deutschen Geschichte schmerzlich, peinlich, niederdrückend ist, soll mit- 
helfen, in ihnen das Gefühl der Verantwortlichkeit gegenüber ihrem Volke großzuziehen. 
Dem gleichen Zweck soll die staatsbürgerliche Unterweisung dienen; dies ganz besonders 
in einer Zeit, die den Bürger in ganz anderem Umfang als in früheren Jahren zur Mit- 
arbeit an allen Angelegenheiten des Staats und der Gemeinde heranzieht. 
In weitem Umfang sind Anschauungsmittel verschiedener Art zu verwenden. 
Der Geschichtsunterricht ist die wichtigste Stelle, an der der Schüler im Nacherzählen 
geübt wird. Auswendiglernen des Textes des Geschichtsbuchs ist streug zu vermeiden. Die 
Menge der einzuprägenden Namen und Zahlen ist möglichst einzuschränken; umso fester müssen 
die Hauptzüge der Entwicklung haften. 
§ 7. Erdbkunde. 
a. Lehrziel. 
Der erdkundliche Unterricht soll klare räumliche Vorstellungen von der Beschaffenheit der 
Oberfläche der Erde und der Stellung der Erde im Weltganzen schaffen und die Kenntnis 
ihrer wichtigsten physischen Verhältnisse und deren Zusammenhänge vermitteln. Er soll die 
Verteilung der Völker und Staaten über die Erde und die Verhältnisse und Bedingungen 
ihres Verkehres lehren und soll den Zusammenhang der Lebensbedingungen des Menschen mit 
den geographischen Verhältnissen zeigen. In allem ist in erster Linie Europa und ganz be- 
sonders Deutschland zu berücksichtigen. 
b. Verteilung des Lehrstoffes. 
Klasse VI. Elementare Einführung in das Verständnis des Globus, des Reliefs und 
der Karte. Aus der Betrachtung von Wohnort und Heimatsbezirk, dann von Baden, Deutsch- 
land, Europa und schließlich der Erdteile und der Hauptmeere werden die Grundbegriffe der 
Erdkunde und ein Überblick über die Erdoberfläche gewonnen. Am Globus insbesondere sind 
zu zeigen Kugelgestalt der Erde, Aquator, Pole. 
Klasse V. Die Meridiane, die Breitenkreise und die Zonen der Erde. Die zwei Be- 
wegungen der Erde, Tageszeiten. Darauf folgt nach einem Überblick über Europa und seine 
Staaten die physische und politische Erdkunde des Deutschen Neichs und von Baden. 
Klasse IV. Die scheinbare Bewegung der Sonne, Beobachtungen der Sonnenhöhe. 
Die Schiefstellung der Erdachse zu ihrer Bahnebene (Jahreszeiten). Physikalische und politische 
Erdkunde der Länder Europas.
	        
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