Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

310 XXXIV. 
In tiefster Ehrfurcht legen wir diese Beschlüsse der Kammer vor dem Throue Euerer 
Königlichen Hoheit nieder. 
Karlsruhe, den 24. Juni 1912. 
Im Namen 
der untertänigst treugehorsamsten Zweiten Kammer der Ständeversammling. 
Der Präsident: 
Rohrhurst. 
Die Sekretäre: 
Willi, 
Müller, 
Odenwald, 
Koelblin. 
Die Erste Kammer tritt der vorstehenden ehrerbietigsten Adresse bei. 
Karlsruhe, den 5. Juli 1912. 
Im Namen 
der untertäuigst treugehorsamsten Ersten Kammer der Ständeversammlung. 
Der Präsident: 
Max Prinz von Baden. 
Die Sekretäre: 
Freiherr von Stotzingen. 
Boeckh. 
Verordunng. 
(Vom 20. Juli 1912.) 
Die Zahl der Vertrauensmänner bei der Angestellten-Berisicherung betreffend. 
Auf Grund des § 145 Absatz 2 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. De- 
zember 1911 (Reichsgesetzblatt Seite 989) wird bestimmt: 
Für die Wahlbezirke der Großherzoglichen Bezirksämter Mannheim und Karleruhe wird 
die Zahl der zu wählenden Vertrauensmänner auf je acht und damit die ihrer Ersatzmänner 
auf je sechzehn erhöht; für alle übrigen Wahlbezirke (Bezirksämter) verbleibt es bei der Zahl 
sechs für die Vertrauensmänner und zwölf für ihre Ersatzmänner. 
Karlsruhe, den 20. Juli 1912. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Glockner. Riegger. 
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.