Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

370 XXXIX. 
Der Aufzug ist mit einer Fang- oder Bremsvor- 
richtung (8 10). 
versehen. 
Der Fahrkorb kann durch die Antriebvorrichtung eine höchste Geschwindigkeit von Leschwindigteit de 
in in der Sekunde erreichen, deren ÜUberschreitung durch 
. verhütet wird. 
Die Beschaffenheit des Fahrkorbes entspricht dem 8 Bespehenen a Fahr- 
Der rechnerische Nachweis der Beanspruchung der Tragorgane für den Fahrkorb Bench 5 Pv 
und Gegengewichte ergibt folgendes: arge (88, ) 
  
Die Steuerung liegt des Fahrkorbes und ist so eingerichtet, daß Steuerung 
.. . (68 14 bis 16, 23 bis 25). 
der Fahrkorb in seinen Endstellungen durch 
zur Ruhe gebracht wird. 
Die Türverschlüsse entsprechen dem S 
Der Aufzug ist mit (SuberSichewuen 
vorrichtung, Bremse 
oder selbst emmende 
Schneckengetriebe, Schutz 
gegen das Durchhängen 
9 
der Seile u. s. w. (§8 10 
versehen. M#sat Fiffer W , 27). 
Der Aufzug ist an jeder Ladeöffnung mit einem Schilde versehen, das in deutlich Beichmue 52 Aufzugs 
lesbarer Schrift folgende Bezeichnung trägt: 
Die Bedienung des Aufzugs wird durch den am Bedienung und Beauf- 
. .. sichtigung des Aufzugs 
in geborenen Führer 8 32). 
unter Aufsicht des erfolgen. 
,den , den 
Der Unternehmer des Aufzugs. Der Verfertiger des Aufzugs.
	        
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