Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

48 LII. 
lagekapitalien der in ihrem Gebiet belegenen Teilstrecken zum 31. März 1909 erstmalig fest- 
stellen. In allen Fällen, in denen eine Verständigung über die Einstellung eines Postens 
oder über die Festsetzung seiner Höhe nicht erzielt werden kann, wird der fragliche Posten gar 
nicht oder nur mit dem geringeren Ansatz den Anlagekapitalien zugeschrieben. 
Dieselben Grundsätze sollen bezüglich etwaiger späterer Erhöhungen der Anlagekapitalien 
gelten, und es verpflichten sich daher die beiden Regierungen, bei ihnen eingehende Anträge 
des Konzessionärs auf Zuschreibung zum Anlagekapital jeweils der anderen Regierung zur 
Kenntnisnahme und Außerung zu übersenden sowie die Zuschreibung nicht eher mit verbind- 
licher Kraft vorzunehmen, als nicht eine Verständigung hierüber erzielt ist. 
Kommt eine Verständigung nicht zustande, so wird die Zuschreibung unterbleiben oder, 
soweit es sich nur um die Höhe des Ansatzes handelt, nur mit dem geringeren Betrage erfolgen. 
Artikel 3. 
Gegenwärtiger Vertrag soll beiderseits zur Ratifikation vorgelegt und die Auswechselung 
der Ratifikationsurkunden tunlichst bald bewirkt werden. 
Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den vorstehenden Staats- 
vertrag in zwei Ausfertigungen besiegelt und unterzeichnet. 
Geschehen Heidelberg, den einunddreißigsten Oktober im Jahre Eintausendneun- 
hundertundzwölf. 
gez. Schulz, gez. Dr Rohde, 
Großherzoglicher Ministerialdirektor und Großherzoglicher Geheimer Oberfinanzrat. 
Geheimerat. 
L.S. L.S. 
Verordnung. 
(Vom 23. November 1912.) 
Die Zahl der Vertrauensmänner bei der Angestelltenversicherung betreffend. 
Auf Grund des § 145 Absatz 3 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 
1911 (Reichsgesetzblatt Seite 989) wird für den Wahlbezirk des Großherzoglichen Bezirksamts 
Boxberg die Zahl der Vertrauensmänner auf zwei herabgesetzt. 
Karlsruhe, den 23. November 1912 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. 
Seltsam. 
Druck und Verlag von Malsch 4 Vogek in Karlsruhe.
	        
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