Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

IV. 455 
a. zur Gewährung von Unterstützungen an Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren oder 
von Löschmannschaften, welche in Ausübung ihres Dienstes oder bei der Beteiligung 
an einem Rettungswerk oder an Maßnahmen zur Abwendung gemeiner Gefahr oder 
Not eine körperliche Beschädigung erlitten oder sich eine Krankheit zugezogen haben, sowie 
zu Unterstützungen der Hinterbliebenen solcher Personen im Falle des hierdurch veran- 
laßten Todes; 
Gegeben zu Karlsruhe, den 5. Dezember 1912. 
Friedrich. 
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: 
Dr. Scheffelmeier. 
von Bodman. 
Bekanntmachung. 
(Vom 13. Dezember 1912.) 
Die Bildung der Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Pforzheim betreffend. 
Mit Wirkung vom 1. Januar 1913 an wird die Stadtgemeinde Pforzheim in drei 
Standesamtsbezirke geteilt, von denen der erste unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk 
Pforzheim“ die frühere Gemarkung Pforzheim und von der früheren Gemarkung Brötzingen 
den als Neustadt Brötzingen bezeichneten Teil, der zweite unter der Bezeichnung „Standes- 
amtsbezirk Pforzheim — Stadtteil Brötzingen“ den übrigen Teil der früheren Gemarkung 
Brötzingen und der dritte unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk Pforzheim — Stadtteil 
Dill-Weißenstein“ die bisherige Gemarkung Dill-Weißenstein umfaßt. 
Karlsruhe, den 13. Dezember 1912. 
Ministerium des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Aus wärtigen. 
von Dusch. 
Müller. 
Bekanntmachung. 
(Vom 5. Dezember 1912.) 
Die Einfuhr von Tieren aus der Schweiz betreffend. 
Wegen Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in der Schweiz wird die Ein= und 
Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus diesem Lande nach und durch Baden auf Grund 
des § 7 des Viehseuchengesetzes mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten. 
Karlsruhe, den 5. Dezember 1912. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. 
Im. Schühly.
	        
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