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X.
sodann die Klassen 2, wiederum mit dem ältesten Jahrgang beginnend, vorgestellt
werden, z. B. wenn 1894 der jüngste Jahrgang ist:
Klasse 1 Jahrgang 1890,
» » 1891,
»1 1892,
1 f„ 1893,
„, 1 „ 1894,
„ 2 „ 1390,
„ 2 » 1892,
„ 2 f„ 1893,
„ 2 » 1894.
In den Jahresklassen sind die Militärpflichtigen nach dem Alphabet, und
zwar zunächst von dem Buchstaben A und sodann in jedem folgenden Jahre vom
nächsten Buchstaben ausgehend, zu ordnen. Bei Personen mit gleichem Vor= und
Familiennamen ist das Alter (Tag der Geburt) maßgebend.
Hiernach ist Liste E aufzustellen (siehe Ziffer 3).
Ausnahmen von der Reihenfolge (Ziffer 2) können gemacht werden
a. bei freiwillig Einzustellenden, oder auf Antrag bei Militärpflichtigen, die ihre
sofortige Einstellung wünschen,
zugunsten der in einem Schutzgebiet oder im Ausland lebenden Militärpflichtigen,
.Him Interesse einzelner Waffengattungen, an deren Ersatz besondere Anforderungen
zu stellen sind,
. bei Militärpflichtigen, die in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht pünktlich
erschienen sind (§ 26, 7).
Die unter a, b und d bezeichneten Militärpflichtigen sind in Liste E ohne
Rücksicht auf die Tauglichkeitsklasse und den Jahrgang, dem sie angehören, vor
allen anderen Militärpflichtigen (Ziffer 2) aufzuführen.
M.M.G. X 13.
Abweichungen im Interesse einzelner Waffengattungen dürfen nur von dem Militär-
vorsitzenden der Ober-Ersatzkommission verfügt werden, sofern für solche (Garde,
Kürassiere, Fußartillerie, Pioniere, Verkehrstruppen, Okonomiehandwerker, Train-
Stamm, Marine) die erforderliche Anzahl Rekruten innerhalb der regelmäßigen
Reihenfolge nicht zu finden ist (§ 73, 5).
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Nach Möglichkeit sind stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag zum Aushebungs-
geschäfte zu beordern.
Die Einordnung Verzogener findet nach ihrem Jahrgang, ihrer Tauglichkeit (Klasse 1
oder 2) und nach dem Alphabet statt.
.Militärpflichtige, die bei der Musterung entschuldigt gefehlt haben, sind, sofern sie
beim Aushebungsgeschäfte vorgestellt werden, in der Liste & bei ihrem Jahrgang