Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

X. 81 
Zwischen dem 4. und 5. Absatz ist als besonderer Absatz einzusügen: 
„Wegen der Beorderung von Militärpflichtigen aus den Vorstellungslisten A, B, 
Fn und h siehe § 69, 3 Absatz 2." 
In Ziffer 2 sind die Worte „Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel, sowie“ zu streichen. 
In Ziffer 6 Absatz 1 ist für „S 66, 3“ zu setzen „§ 26, 7“. 
Als neue Ziffer 7 ist hinzuzufügen: 
„7. Verziehen Militärpflichtige in einen Bezirk, in dem das Aushebungsgeschäft 
bereits beendet ist, so wird die endgültige Entscheidung in der Regel durch außer- 
terminliche Musterung (§ 78) dann herbeizuführen sein, wenn diese Militärpflichtigen 
sich im 3. Militärpflichtjahre befinden."“ 
§ 73. 
In Ziffer +#a tritt hinter „unterzeichnet“ „“)“ und an den Schluß der Seite folgende 
Anmerkung: 
„*) Bei Abwesenheit des Zivilvorsitzenden der Ober-Ersatzkommission unterzeichnet 
der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission J. V.“ 
In Ziffer 5 Absatz 2 ist für „(§ 66, 14)“ zu setzen „(§ 66, 4)". Im übrigen ist die 
Klammer „(Eisenbahn-, Telegraphen= und Luftschiffertruppen)“ zu streichen und hinter „Okonomie- 
handwerker“ einzufügen „Train-Stamm“. 
Ziffer 5 Absatz 3 ist zu streichen. 
In Ziffer 7 Absatz 1 ist für „welche nicht ausgehoben worden sind“ zu setzen „deren 
Einstellung nicht erfolgt“", und für „Losungsscheins“ „Musterungsausweises". 
In Ziffer 8 ist für „§ 66, 3b“ zu setzen „§ 26, 7 Absatz 5“. 
§* 75. 
In Ziffer 2 Absatz 3 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise“. 
§ 76. 
Ziffer 2 Absatz 2 fällt fort. 
In Ziffer 3 Absatz 2 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise". 
§ 77. 
In Ziffer 1 ist hinter „sofern“ einzufügen „dies nach den Rekrutierungsbestimmungen 
zulässig ist und“. 
In Ziffer 4 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise". 
8 78. 
In Ziffer 1 ist hinter „§ 62, 4“ einzufügen „oder § 72, 7“. 
In Ziffer 3 tritt hinter „Marincteil“ „)“ und an den Schluß der Seite folgende 
Anmerkung:
	        
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