Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

100 XIV. 
Die Landstände des Großherzogtums Baden. 
Die Vergleichende Darstellung der Budgetsätze und Rechnungsergebnisse für die Jahre 1910 und 
1911 betreffend. 
Die Zweite Kammer erklärt, daß sie die Einnahmen und Ausgaben in den Spezialdar- 
stellungen der allgemeinen Staatsverwaltung, Hauptabteilung I bis Vll, und der ausge- 
schiedenen Verwaltungszweige, Hauptabteilung VIII, zur Kenntnis genommen und dazu keine 
sie beanstandenden Bemerkungen zu machen hat. 
Karleruhe, den 23. Jannar 1911. 
Im Namen 
der untertänigst treugehorsamsten Zweiten Kammer: 
Der Präsident 
Rohrhurst. 
Die Schriftführer: 
Müller. 
Stockinger. 
Die Erste Kammer tritt vorstehender Erklärung bei. 
Karlsruhe, den 27. Februar 1914. 
Im Namen 
der untertänigst treugehorsamsten Ersten Kammer. 
Der erste Vize-Präsident 
Bürklin. # 
Die Sekretäre: 
Freiherr von Stotzingen. 
Engelhardt. 
Die Landstände des Großherzogtums Baden. 
Die Rechnungsnachweisungen für die Jahre 1911 und 1912 betreffend. 
Die Zweite Kammer erklärt, daß sie die Rechnungsnachweisungen über die in den Jahren 
1911 und 1912 eingegangenen Staatsgelder und deren Verwendung, bestehend in 
1. den Hauptstaatsrechnungen mit den zugehörigen Betriebsfondsdarstellungen, 
2. den Rechnungen der Amortisationskasse, des Domänengrundstocks und der Eisenbahn- 
schuldentilgungskasse und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.