fullscreen: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Die gewählten Repraͤsentanten betreffend, 45 an der Zahl, welche der Majoritaͤt 
ingefallen #önd, so hat die Erfahrung gelehrt, daß mancher derselben nur aus Man- 
gel eines eigenen Urtheis, oder aus blinder Auhänglichkeit an das Alte, aus Man- 
gel eines höheren Standpunkts und einer höheren Uebersicht dos Gute verkenuen 
konnte, ondere aus Unbekannetschaft mit den wahren Bedürfnissen des Voilks die 
richtige Bahn verfehlten? und mehrere in der Verläugerung des Streits ihren Un-“ 
terhalt suchten. 
Unerklárbar müßte es sonst erscheinen, wie das Gläck des Volkes nur in Her- 
stellung einer mechanischen Garancie der Verfassung durch Kasse und Ausschuß auf 
vorige Weise ohne lebendigen Geist, ohne nähere gesetzmäßige Theilnahme aller 
Staatsbürger so lange hätte gesucht werden können. ' 
Hatte auch nach dem Urtheil der Repraͤsentanten der Verfassungs-Entwurf noch 
weitere Modificationen erleiden sollen, so waren diese in der Folge der Zeit moͤͤlich, 
und die Gewährung seder billigen Forderung durch den kerhabenen Character des 
Ree verbürgt; aber der Jrrwahn und die Leidenschaften haben dieses nicht be- 
rücksichtiget. " 
An die Subtilitären einer schwankenden und streitigen Theorie wurden die Hoff, 
nungen des Vaterlandes geknüpft, und start den Kömio und sein Volk noch fester 
zu verbinden) statt in möglichster Schnelligkeit die Beruhigung so vieler durch die 
Jeicumstände beängstigten Gemüther herbeizuföhren) wurde mit Verkennung aller 
Rücksschten für das wahre Wohl des Volks und mit Beseitigung aller möglichen 
Jorderungen der Klugheit dahin getrachtet, die Jwietracht in den Ste#e zu werfen! 
Diese soll aber niche erfolgen! Der Widerwillen und die Mißbilligung, welche 
eine solche Handlungsweise in jedem guten Bürger erregen mußg, di edlern Genn- 
nungen aller Staatsdiener und ihr Pflichtgefühl werden sich laut aussp##chen, eben 
— sich die schmerzhaften Empfindungen der Minorität von 4 heute vor dem 
brone ausgesprochen haben, da sie edler und besser denkend feierlich die Schuld der 
Theilnahme an dieser Verwundung des Patexlandes von sch gewälzt) und von der 
Verantwortung gegen dasselbe sich losgesagt haben. 
Nach dem Königl. Rescript an die Londstände vom 36. Mai ist nunmehr das 
Volk in den vollen Genuß dersenigen Rechte gesetzt, welche ihm der Perfassungs- 
Entwurf zusschert, insoferne sich solcher nicht auf Repräsentation bezieht, der Rechts- 
zustand ist also nicht verloren) vielmehr ist derselbe jeht eingetreten, und jetzt erst, 
nachdem die höchsten Regierungs-Stellen vicht mehr bei dem unfruchtbaren Stre# 
um leere Formen hingehalten werden, sind sse ihrer vollen Wirksamkeit zurückgege- 
ben, um das viele Gute zu bearbeiten und in das längst erwartete Leben treten zu 
lassen, und somit die Hoffnungen aller Classen von Staatsbörgern zu realifren, die 
n der Gleichgültigkeit der Rpräsentanten von diesen bisher ohne Rückicht geblie- 
n sind. . 
In den Obrigkeiten, in den Magistraten, in den Bürger-Collegien, welche leß- 
tere nunmehr ihr Dalein erbalten werden, hat das Volk gewissenhaftere Organe und 
Fürsprecher als in den bisherigen Repräsentaunten. Ueberdieß stellt das König-
	        
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