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Versicherungsvertreter als Beisitzer der Versicherungsämter, die Wahlordnung für die Wahl
derselhhen: 31. 115.
Versteigerer, deren Geschäftsbetriiebß.. . 62.
Vertrag, fiehe Staatsvertrag.
Vertreter, Wahlordnung für die Wahl der Versicherungsvertreter als Veisitzer der Versicherungs-
ämter.. . 31. 115.
— der Arbeitgeber und Versicherten im Ausschuß der Landesversicherungsanstalt Baden,
die Wahlordnung für die Wahl derselben.
— der Versicherten für die Unfallverhütung bei der Badischen landwirtschaftlichen Be-
rufsgenossenschaft, die Wahlordnung für die Wahl derselben
Verwaltung der Landessteuern, außergewöhnliche Dienstleistungen wegen derselkken
— und Rechtsverhältnisse der Stiftungen, den Vollzug des Gesetzes hierüber
VerwaltungsrechtspflenHnnr###
Verwendung, Herstellung und Aufbewahrung von Azetylen sowie die Lagerung von Kalziumkarbid
Vieh, die Einfuhr und Durchfuhr von solchem aus der Schwieettttz 57. 92.
— das Verbot des vorzeitigen Schlachtens von solhen 360.
Viehseuchengesetz, den Vollzug dessellen
Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und sterreich-Ungarn . . ..
Viehzählung am l. Dezember 19g1I3..
Bögel, Schut von solhen.
Vogeljagdordnung für den Untersee und Rhein, Abänderung derselken:
Vogelschutzgesetz, Abänderung und Ergänzung der Vollzugsverordnung hierzz
Vor ber eitung zum höhereu öffentlichen Dienst im Hochbaufach . . . .. 288.
—. — —— —0(nqentunbmm1ch........ 284.
— — — — für Maschineningenieuren 286.
Vormundschaft, die Berufsvormundscft:t::::: . . ....
Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei, statistische Aufnahmen derselben 169.
Vorratserhebungen... .. .. . . ...
Vorspann und Spanndienste, Vergütung für solhennn . ...
Wahlen, die Vornahme der Gemeindewahessssn .....
Wahlordnung für die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer der Versicherungsämier 31. 115.
— — Versichertenbeisitzer bei den Oberversicherungsämtern . . . 43.
— — — Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten im Ausschuß der
Landesversicherungsanstalt Boaderr . ..
— — — — Vertreter der Versicherten für die Unfallverhütung bei der badischen
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschat
Wassergesetz vom 12. April 1913, Berichtigung desselbken:
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