Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

Nr. I. 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ansgegeben zu Karlsruhe, Donnerstag den 8. Jannar 1911. 
  
  
Juhalt. 
Bekanntmachung und Verordnung: des Ministeriume des Aunern: die Landwebrbe zirkeinkeilung betressend: 
die Statistik des Verkehrs und der Wasserstände auf den deutschen Binnenwasserstraßen betreifend. 
Bekanntmachung. 
(Vom 24. Dezember 1913.) 
Die Landwehrbezirkseinteilung betreffend. 
Seit unserer Bekanntmachung vom 9. April 1913 — Gesetzes= und Verordnungsblatt 
Seite 229 — ist ein neuer Landwehrbezirk Pforzheim errichtet worden, welcher den Amts- 
bezirk Pforzheim umfaßt. Das neue Bezirkskommando Pforzheim untersteht der Landwehr- 
inspektion Karlsruhe. 
Die hiernach jetzt maßgebende Einteilung der Landwehrbezirke für das Großherzogtum 
wird nachstehend bekannt gegeben. 
Karlsruhe, den 24. Dezember 1913. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. 
Jung. 
Gesehes und Verordnungeblam 1013. 1