Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

Nr. XXXV. 5 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
  
Ausgegeben zu Karlsruhe, Donnerstag den 23. Juli 1914. 
Juhalt. 
Gesehze: die Site und Be i#rke der Gerichte im Grosherzoglum betressend: die (vehaltsordnung betreffend: die Anderung 
des Dienstreisen, und Umzzugskostengesetzes betressend. 
  
  
Gcsetz. 
(Vom 14. Juli 1914.) 
Die Sitze und Bezirke der Gerichte im Großherzogtum betreffend. 
Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, 
Herzog von Zähringen. 
Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
81. 
Es wird ein Landgericht mit dem Sitz in Pforzheim errichtet; sein Bezirk umfaßt den 
Amtsgerichtsbezirk Pforzheim, der vom Landgericht Karlsruhe losgetreunt wird. 
82. 
Der Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes wird durch landesherrliche Verordnung bestimmt. 
Mit dem weiteren Vollzug ist das Justizministerium beauftragt. 
Gegeben zu Badenweiler, den 14. Juli 1914. 
Friedrich. 
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: 
F. K. Müller. 
von Dusch. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1911. 46
	        
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