Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

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II. 
Anlage 1. 
Deutsches & ich. 
Großherzogtum Baden. 
(Landeswappen.) 
Aufnahmeurkunde. 
D 
(Namen, Stand und Wohnort), geboren am 
in 
(sowie seine Ehefrau geborene 
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder: 
1. (Namen), geboren am 
2. 
in 
) 
ha mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Staatsangehörigkeit im Groß- 
herzogtum Baden durch Aufnahme erworben. 
Die Aufnahme erstreckt sich nur auf die vorstehend aufgeführten Familienangehörigen. 
, den 19 
Großherzoglich Badisches Bezirksamt. 
(Unterschrift.)
	        
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