Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

II. 17 
Anlage 4. 
Deutsches Reich. 
Großherzogtum Baden. 
(Landeswappen.) 
TEntlassungsurkunde. 
D (Namen, Stand und Wohnort), geboren am 
in 
(sowie seine Ehefrau geborene 
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder: 
1. (Namen), geboren am in 
# t 
ha mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Staatsangehörigkeit im Groß- 
herzogtum Baden und damit die Reichsangehörigkeit durch Entlassung verloren. 
, den 19 
Großherzoglich Badisches Bezirksamt. 
(Unterschrift.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.