Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

LXX. 457 
Anlage A 
(iu &2 der Verordnung:. 
Technische Grundsätze für den Bau von Mzetylenanlagen. 
I. Größe und Bauart der Azekylenapparate. 
A. Entwickler. 
1. Die Größe und Leistungsfähigkeit der Entwickler muß dem größten Stundenverbrauch 
au Gas, der nach Maßgabe sämtlicher angeschlossener Verbrauchsstellen zu berechnen ist, 
genügen. 
Die Entwickler müssen so viel nutzbaren Wasserraum haben, daß bei ihrer größten Be- 
anspruchung auf jedes Kilogramm zu vergasenden Kalziumkarbids mindestens 10 Liter Wasser 
entfallen. Bei der Herstellung von Azetylengas in Entwicklern, bei denen das Wasser zum 
Kalziumkarbid fließt, bezieht sich vorstehende Bestimmung auf das Kühlwasser, mit dem der 
Entwickler zu umgeben ist. 
2. Die Entwickler müssen so beschaffen sein, daß festgestellt werden kann, ob genügend 
Entwicklungs= oder Kühlwasser vorhanden ist. Im Bedarfsfalle muß Wasser nachgefüllt werden 
können, ohne daß nennenswerte Mengen von Gas in die Atmosphäre treten. 
3. Die Entwickler müssen so gebaut werden, daß die schädlichen Räume, in denen sich 
vor der Entwicklung von Gas Luft befindet, auf das geringste Maß gebracht werden. 
Bei Eutwicklern mit mechanisch geregeltem Karbideinwurfe muß letzterer derart beschaffen 
sein, daß nicht plötzlich gesteigerte Mengen von Kalziumkarbid, welche außer Verhältnis zur 
Leistungsfähigkeit der Apparate stehen, einfallen können. Entwickler, bei denen das Wasser 
zum Kalziumkarbid fließt, müssen entweder so gebaut werden, daß das mit einem Male zu- 
fließende Wasser den gesamten Karbidvorrat zur Vergasung bringt, oder daß das Entwicklungs- 
wasser jeweils nur in einzelne Abteilungen (Vergasungskammern) eintreten kann, und daß 
nach Beendigung der Vergasung die Vergasungskammern mit Wasser vollgeschwemmt werden.
	        
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