Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

466 LXX. 
Anlage C 
EEIIII 
Bescheinigung. 
Die mit Eingabe vom von 
in 
angemeldete Azetylenanlage für . ..Znicckcentsprichtiuallen 
wesentlichen Punkten der anliegenden geichung und Beschreibung. 
Nach dem Ergebnis der technischen Begutachtung hat das Bezirksamt keinen Anlaß zur 
Beanstandung. 
Werden wesentliche Anderungen an der Anlage vorgenommen, so ist darüber dem Bezirks- 
amt Anzeige zu erstatten. 
Das Recht, auf Grund der Anträge der Gewerbeaufsichtsbeamten und der technischen 
Sachverständigen die Beseitigung etwaiger später sich zeigender Mängel zur Auflage Zu machen, 
wird durch die vorstehende Bescheinigung nicht berührt. 
„ den. 
Großherzogliches Bezirksamt. 
(Stempel.:
	        
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