Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

192 I.XXIII. 
1. 
Statt „Amseln“ ist zu setzen „Amseln und andere Drosseln mit Ausnahme der Wach- 
holderdrosseln (Krammetsvögel, Ziemer)". 
Weiter beizufügen sind zwischen Braunellen und Eulen „Bussarde“, zwischen Fliegen- 
schnäpper und Goldhähuchen „Gabelweihen (rote Milane)“ und zwischen Steinschmätzer und 
Wendehälse „Turmfalken“. 
Karlsruhe, den 15. Dezember 1914. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. 
Ruppert. 
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.