Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

IV. 51 
Anlage I. 
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagslisten. 
Die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Oberversicherungsunt . . .. 
findet am . . . . . . . ... E L 
Die Stimmabgabe erfolgt bei dem Versicherungsamt in 
von ür ... bis. hhr 
Sie haben Versicherte als Beisitzer zu wählen. 
Ihnen stehen Stimmen zu. Der Stimmzettel ist in dem anliegenden Wahl- 
Wmschlage verschlossen abzugeben. 
Diese Aufforderung dient als Wahlausweis. 
Ich fordere Sie auf, eine 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis uuu 19 bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung 
und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
Der Wahlleiter 
Auf der Rückseite der Aufforderung sind die & 12, 1: Absaz 1 und 2 und Absatz 3 der Neichoversicherungsordnung 
sowie die 2, 6, II, 11 bis 106, 2 Absanz?, 3 der Wahlordnung abzudrucken. Im &8 I. der Reichsversicherungsordnung ist 
das Wort „Versicherungsamts“ durch das Worl „Oberversicherungsamts“ iu ersegen.
	        
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