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Kriegsministerium. Berlin den 26. Juni 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement. »
Nr. 178.
Uebungsmunitions--Vorschrift 1893.
Die Uebungsmunitions-Vorschrift ist neu gedruckt worden und wird den Truppen und Behörden in der
erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan zugesandt werden.
Die Uebungsmunitions-Vorschrift vom Fahr# 1888 mit den ergänzenden Bestimmungen, betreffend
die Munition 88, tritt außer Kraft.
No. 533/6. 93. A. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Juni 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 179.
Personalbogen der Offiziere à la suite der Armee.
Die Personalbogen der Offiziere à la suite der Armee werden in beiden Ausfertigungen von der Geheimen
Kriegs-Kanzlei geführt bz. aufbewahrt.
No. 55/6. 93. A. 3. v. Goßler.
Kriegsministerium. ·
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 28. Juni 1893.
Nr. 180.
Ausgabe einer Vorschrift (nebst Atlas) für Hufeisen. und Schraubstollenbeschlag der Pferde schweren
hlages.
Die vorgenannte Vorschrift und der Atlas sind im Druck erschienen und werden den Kommandobehörden 2c.
in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren nebst Vertheilungsplan demnächst unter Umschlag jugehen.
Bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee bei der Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn
kostet 1 Exemplar der Vorschrift 10 Pf., der Atlas 1 4.
JTo. 238/6. 93. A. 5. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Juni 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 181.
Werkstoffc zu Schanzzeugstielen bei der Feldartillerie.
Zur Anfertigung von Stielen für das Schanzzeug der Feldartillerie ist in erster Linie Hickoryholz zu
verwenden. Wenn solches Holz nicht zu erlangen ist, kann als Ersatz Eschen= und demnächst Rüsternholz
Verwendung finden.
No. 399/6. 93. A. 4. v. Goßler.