Entsprechend der Bestimmnng im 8. 76 des Gesetzes vom 28. August 1826 über
die öffentliche Anstalt der Brandversicherung wird aus der abgeschlossenen
Jahresrechnung von 1865 die Ueber sicht über den Kassehaushalt dieser An-
stalt in dem genannten Jahre in Folgendem zur Kenntniß des Publikums gebracht:
I. Einnahme.
23,359 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf. Cap. I. An Vorrath aus der Rechnung von 1864.
67,00o2“= 12 9 . II. An Brandversicherungs-Beiträgen von:
48,239,685 Thlr. Konkurrenzsumme zu einem halben Pfen-
nig von jedem Thaler, und zwar:
36,819 Thlr. 13 Sgr. 10 -Pf. von 26,510,013 Thlr.
à ½/ Pf. aus dem
Weimarischen Kreise,
3 -von 9,619,494 Thlr.
aà ½ Pf. aus dem
Neustädter Kreise,
9Hvon 12,110,178 Thlr.
à ½ Pf. aus dem
Eisenacher Kreise,
10 . Nachtrag von 2,060
DThlr. à ½ W.
13,360
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1 6, 819 20
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uts.
nach dem Ausschreiben vom 15. Juni 1865.
—— — — Oap. III. An Zuschüssen aus dem Reserve-Fonds des
Instituts.
.[V. An Insgemein und Extraordinarien, als:
760 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. vertragsmäßiger Beitrag von
den Versicherungs= Gesell-
schaften zu Elberfeld und
Magdeburg und
200 — — . zaurückzuerstatten gewesene
Brandentschädigung.
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91,142 Thlr. 6 Sgr. 1 Pf. Lataus.