Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1918. (50)

158 Nr. 26 — 
Anlage. 
Gemeinde: 
Bezirksamt: 
Staat: 
Abmeldung aus der FLebensmittelverforgung. 
Es wird hiermit bescheinigt, daß die nachstehend verzeichneten Personen zu dem unten 
bezeichneten Tage aus der Lebensmittelversorgung des hiesigen Ortes ausgeschieden sind. Sie 
haben Lebensmittelkarten oder Vorräte von Lebensmitteln nur bis zu diesem Tage 
erhalten, soweit nicht im Nachstehenden etwas Anderes festgestellt ist. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Die Gemeindeverwaltung. 
Stempel. (Unterschrift) 
Vom neuen Aufenthaltsort auszufüllen. 
  
Angemeldet: (Or) am............ 
Abgemeldet:»............. am............ 
Stempel. (Unterschrift)
	        
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