Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1918. (50)

158  Nr.  26  —

Anlage.
Gemeinde:
Bezirksamt:
Staat:

Abmeldung  aus  der  FLebensmittelverforgung.

Es  wird  hiermit  bescheinigt,  daß  die  nachstehend  verzeichneten  Personen  zu  dem  unten
bezeichneten  Tage  aus  der  Lebensmittelversorgung  des  hiesigen  Ortes  ausgeschieden  sind.  Sie
haben  Lebensmittelkarten  oder  Vorräte  von  Lebensmitteln  nur  bis  zu  diesem  Tage
erhalten,  soweit  nicht  im  Nachstehenden  etwas  Anderes  festgestellt  ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die  Gemeindeverwaltung.
Stempel.  (Unterschrift)

Vom  neuen  Aufenthaltsort  auszufüllen.

 

Angemeldet:  (Or)  am............
Abgemeldet:».............  am............

Stempel.  (Unterschrift)