Nr. 32
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Anlage.
Den in Beilage 1 und 2 des Finanzgesetzes vom 25. März 1918 aufgeführten Ausgaben und Einnahmen
treten unter den nachbezeichneten Abteilungen und Titeln die beigefügten Beträge hinzu oder (vgl. Eisenbahn-
schuldentilgungskasse Ausgabetitel ll und Einnahmetitel VI) sie vermindern sich um die angegebenen Beträge.
Ordentlicher Außer-
Etat. oordentlicher
Vor- Etat.
anschlag Voranschlag
für 1918,19|für 1918/19
jährlich. zusammen.
6 4
I. Allgemeine Staatsverwaltung.
(Beilage 1 des Finanzgesetzes.)
Ausgabe.
B. Ministerium des Grohherzoglichen Hauses, der Justiz und
des Auswärtigen.
Titel X. Strafanstaleen . ... — 30 300
C. Ministerium des Kultus und Anterrichts.
Titel ll. Kulllsssssssssss ... * 791 900
„ III. Unterrichtswesen ... 34000 /Ü169 150
Summe C. 34000 961050
D. Ministerium des Innern.
Titel I. Ministiiiiiiiiiii 13.500 —
»X1V.Fürsorgcerzichung..................... — —
»leLFörderungderLandwirtschaft................ 300 000
b„ XVIII. Verwaltungszweige der Oberdirektion des Wasser= und Straßenbaues 122 000
Summe bD. 13 5000
E. Finanzministerium.
Titel I. Ministerium... .... .... ... 2000 —
„ Ill. Hochbauwsen — 375 000
Übertrag 200075 000
87.