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Nr. 69
Badisches
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 30. November 1918.
Jnhalt.
Bekanntmachung: der badischen vorläufigen Vollsregierung: das Abkommen über den Waffenstill-
stand betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 20. November 1918.)
Das Abkommen über den Waffenstillstand betreffend.
Nachstehend wird der amtliche Wortlaut des Abkommens über den Waffenstillstand be-
kanntgegeben.
Karlsruhe, den 20. November 1918.
Badische vorläufige Volksregierung.
Geiß, Dr. Ludwig Haas,
Präsident. Minister des Innern.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1918. 79