Object: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenter Jahrgang. 1846. (7)

1846. 8 
Nusgabe zu 183 Elnnabme 
" 51. Fr. Oll. # gl. Ar. Hil. 
Auswärtige Verhältnise 8,000= Grundsteuen 37,100 
Justiz und Verwaltung 163,000 . Sporteln -2231,000- 
1 
Militarrt 52,112 Ein-, Auc= u. Durch- 
  
Zinsen 34)500 = = gangsabgaben 102,000 
Entschädigung der Cam- Branntweinsteuer = 10,000 
mercasse . . I4220 . Braumalzsteuer . 30,000 
- YhzszfWusspuTabackostcuek1000-- 
Rcumtqukkcaczrkgceetwa-)-- 
Erbschafwabgabe ·--«0- 
- - 300 
Zin e 
Hausirgelder u. . . 
in Insgemein 56,000. 
26,100 
2) Zu den Ausführungsmaßregeln wegen eines von Uns mit den zum Joll- 
vereine gehörihen Stagaten abgeschlossenen Münscartells haben Unsere getreuen 
Stüände ihre Zustimmung ertheilt, wogegen 
3) von denselben die Einführung eines Kartenstempels, der von den Behör- 
den für die Oberherrschaft in Vorschlag gebracht worden war, abgelehnt wor- 
den ist, welcher Ansicht Wir gern Unsere Genehmigung ertheilen. 
4) Nachdem die getreuen Stände der Mapregel, wonach die Militair= 
dienstpflicht um ein Lebenojahr spatter eintreten soll, zugestimme haben, so wer- 
den die dieserhalb nöthigen Verfügungen demnachst erlassen werden, wogegen Wir 
Uns vorbehalten müssen, auf die abgelehnte Erhöhung des Körpermaßes der in 
das Fürstliche Contingent eintretenden Landeskinder, so wie auf den unter # 
wissen Verhältnissen rathsamen Wegfall der Licitationstermine beim Ankaufe von 
Militaireffekten, nach Zeit und Umständen zurückzukommen. 
5) Die getreuen Stände haben den von mehreren Seiten gewünschten Erlaß 
eines Gesetzes, wegen solidarischer Verbindlichkeit der in einer Flur hütenden Schi- 
ser zum Ersatz des dabei gewirkten Schadens, nicht zweckmäßig gefunden, wenn
	        
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