Geset-und Verurhunngshutt
für das
Königreich Vayern.
. n
München, den 8. Februar 1875.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 26. Januar 1875, die Herstellung einer festen Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Ger-
mersheim betreffend.
Bekanntmachung, die Hersiellung einer festen Eisenbahnbrücke über den Rhein bei
Germersheim betreffend.
Staateministerium des Königl. Hauses und des Aeußern.
Nachdem bei der vorjährigen ordentlichen Sitzung der Rheinschifffahrts -Commission Ver-
handlungen über die Erbauung einer festen Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Germersheim
stattgefunden haben und in dem Protokolle Nr XII. vom 6. September 1874 gemeinschaftlich
die Bedingungen festgestellt worden sind, unter welchen die Herstellung dieser Brücke erfolgen
kann, und diese Vereinbarung die Allerhöchste Genehmigung Seiner Majestät des Königs
erhalten hat, so werden nachstehend die in Folge dieser Vereinbarung von der k. bayerischen
Regierung bezüglich des Baues der festen Rheinbrücke bei Germersheim übernommenen Ver-
pflichtungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Art. 1.
Den Eigenthümern von Segel= und Dampfschiffen, welche nicht entweder jetzt schon zum
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