Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

10. 
Formular. 
115 
Diplom. 
Auf Grund des (F. 1 bezw. §. 2) der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 
19 Februar 1875, die Förderung und Verbreitung des rationellen eih betreffend, 
N. N 
wird hiemit der 
6| selbsiständigem Geschäftsbetriebe autorisirt. 
„den . 
in . . „Bezirksamts 
„als Cgeprüfter gusbeschlugmeiler“ erklärt und zur Führung dieses Titels 
Die Direction der k. Central-Thierarzuei-Schule. 
(oder: 
Der Vorstand der Hufbeschlag-Schule.) 
  
Hofdienst-NMachricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 13. Februar l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den kgl. Kammerjunker Ru- 
dolph Freiherrn von Künsberg-Fronberg 
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zu Aller- 
höchst-Ihrem Kämmerer zu ernennen. 
  
SErhebung in den Freiherrustand. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 29. November v. Is. Aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Gutsbesitzer zu 
Obertheres, Bezirksamts Haßfurt, Heinrich 
Joseph von Swaine, in den erblichen Frei- 
herrnstand des Königreiches zu erheben. 
Auezus aus der Adelo-Matrikel des 
Knigreiches. 
I. Bei der Freiherrn-Classe wurden 
immatriculirt: 
unter'm 16. December 1874 der k. Käm- 
merer und Oberpostmeister zu Würzburg, Anton 
Carl Eugen Oscar Freiherr von Schellerer 
mit seinen beiden Brüdern Maximilian Frei- 
herrn von Schellerer, Major und Compagnie-