10.
Formular.
115
Diplom.
Auf Grund des (F. 1 bezw. §. 2) der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom
19 Februar 1875, die Förderung und Verbreitung des rationellen eih betreffend,
N. N
wird hiemit der
6| selbsiständigem Geschäftsbetriebe autorisirt.
„den .
in . . „Bezirksamts
„als Cgeprüfter gusbeschlugmeiler“ erklärt und zur Führung dieses Titels
Die Direction der k. Central-Thierarzuei-Schule.
(oder:
Der Vorstand der Hufbeschlag-Schule.)
Hofdienst-NMachricht.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 13. Februar l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, den kgl. Kammerjunker Rudolph
Freiherrn von Künsberg-Fronberg
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst-Ihrem
Kämmerer zu ernennen.
SErhebung in den Freiherrustand.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 29. November v. Is. Allergnädigst
bewogen gefunden, den Gutsbesitzer zu
Obertheres, Bezirksamts Haßfurt, Heinrich
Joseph von Swaine, in den erblichen Freiherrnstand
des Königreiches zu erheben.
Auezus aus der Adelo-Matrikel des
Knigreiches.
I. Bei der Freiherrn-Classe wurden
immatriculirt:
unter'm 16. December 1874 der k. Kämmerer
und Oberpostmeister zu Würzburg, Anton
Carl Eugen Oscar Freiherr von Schellerer
mit seinen beiden Brüdern Maximilian Freiherrn
von Schellerer, Major und Compagnie-