Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

10.

Formular.

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Diplom.

Auf  Grund  des  (F.  1  bezw.  §.  2)  der  Königlich  Allerhöchsten  Verordnung  vom
19  Februar  1875,  die  Förderung  und  Verbreitung  des  rationellen  eih  betreffend,
N.  N

wird  hiemit  der

6|  selbsiständigem  Geschäftsbetriebe  autorisirt.

„den  .

in  .  .  „Bezirksamts

„als  Cgeprüfter  gusbeschlugmeiler“  erklärt  und  zur  Führung  dieses  Titels

Die  Direction  der  k.  Central-Thierarzuei-Schule.

(oder:

Der  Vorstand  der  Hufbeschlag-Schule.)

 

Hofdienst-NMachricht.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  unter'm  13.  Februar  l.  Is.  allergnädigst
bewogen  gefunden,  den  kgl.  Kammerjunker  Rudolph
  Freiherrn  von  Künsberg-Fronberg
auf  sein  allerunterthänigstes  Ansuchen  zu  Allerhöchst-Ihrem
  Kämmerer  zu  ernennen.

 

SErhebung  in  den  Freiherrustand.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  unter'm  29.  November  v.  Is.  Allergnädigst
  bewogen  gefunden,  den  Gutsbesitzer  zu

Obertheres,  Bezirksamts  Haßfurt,  Heinrich
Joseph  von  Swaine,  in  den  erblichen  Freiherrnstand
  des  Königreiches  zu  erheben.

Auezus  aus  der  Adelo-Matrikel  des
Knigreiches.

I.  Bei  der  Freiherrn-Classe  wurden
immatriculirt:
unter'm  16.  December  1874  der  k.  Kämmerer
  und  Oberpostmeister  zu  Würzburg,  Anton
Carl  Eugen  Oscar  Freiherr  von  Schellerer
mit  seinen  beiden  Brüdern  Maximilian  Freiherrn
  von  Schellerer,  Major  und  Compagnie-