Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

—_  1  —

um  das  Wort:  „Wege“,  als  Satz  5,  Satz  6  und  8  vermehrt  um
das  Wort:  „Wasserstrasse“,  als  Satz  8  und  10,  Satz  7  vermehrt
um  die  Worte:  „Wege  oder  Wasserstrassen“,  als  Satz  9  und
Satz  5  sowie  &  346,  Satz  3  zusammengezogen  als  Satz  7  und
8  346,  Satz  2  als  Satz  6  in  den  $  366  des  Reichs-Straf-Gesetzbuchs
  vom  15.  Mai  1871  übergegangen  sind.

84.  Entscheidungen  der  Verwaltungs-Behörden
  und  Gerichte.

Betrachten  wir  nunmehr  die  Entscheidungen  der  Verwaltungsbehörden
  und  Gerichte,  und  zwar  zunächst

A.  die  der  Verwaltungsbehörden.

Darf  man,  was  wohl  keinem  Zweifel  unterworfen  ist,  diejenigen
Rubriken,  in  welchen  im  Ministerialblatt  für  die  innere  Verwaltung
der  Stoff  eingetheilt  ist,  als  der  Ansicht  des  Ministers  des  Innern
entsprechend  ansehen,  so  rechnet  derselbe  Folgendes  zur  Sicherheits-Polizei:


1)  Verfolgung  von  Verbrechern  °!),

2)  Einrichtung  von  Strafregistern  ’?),

3)  Ausweisung  von  Ausländern,  welchen  correctionelle  Nachhaft

  zuerkannt  ist  °®),

4)  Ausschliessung  bestrafter  Personen  vom  Aufenthaltsorte
durch  die  Polizei-Behörden  5?)  in  Gemässheit  des  Gesetzes
vom  31.  December  1842°°),

5)  die  Wegepolizei,  insbesondere  den  Transport  von  Dampfpflügen
  auf  Chausseen  °®),

°1)  Ministerial-Blatt  für  die  innere  Verwaltung,  Jahrg.  1876  S.  279,
1888  S.  111,  179.

52)  das.  1883  S.  45,  1888  S.  3.

58)  das.  1881  S.  10.

54)  G.-S.  1843  S.  5.

5)  Ministerial-Blatt  1883  S.  59.

66)  das.  1856  S.  152,  1887  S.  64,  hierzu  ist  auch  die  Entscheidung  des
Ministers  des  Innern  an  den  Magistrat  zu  Berlin  vom  9.  September  1883  zu