Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Beschäftigungs= und Anstellungsverhältniß, sowie Zivildiensteinkommen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. des Inhabers. Geldbetrag. 
1. Der invalieeen ,..-... ist seit dem 
fen. í , bei der unterzeichneten Behörde als Beamter in der 
Stelle eines angestellt worden. 
Er bezieht an Gehalt (Remuneration, Diäten, Naturalien 10 . in 45 
Stelle jährlich 
Davon ab Dienstbedürfnisse vacat 
bleiben jährlich —— 
Obigen Betrag erhält derselbe vom —ten — . ab. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
2. Der invalide hat, 
ohne daß in seiner dlenstlichen Sielung eine Aenderung eingetreten ist, vom 
–. ten. — ab an Gehalt (Remuneration, Diäten 2c.) 
jährlich 
zu beziehen. 
Davon ab Dienstbedürfnisse . vacat. 
bleiben jährlich.. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
3. Der invalide ist am 
ten. — aus der Stelle als.—.. kcttlassen und 
tritt in die Kategorie der Militäranwärter zurück. 
Das Zivildiensteinkommen hat derselbe bis ult. empfangen. 
  
  
Ort, Datum, Flrma, Unterschrift.