Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

3. 
Berpackung. 
Berschluß. 
21 
g. 8. 
1 Die Verpackung der Sendungen muß nach Maßgabe der Beförderungs- 
strecke, des Umfangs der Sendung und der Beschaffenheit des Inhalts haltbar 
und sichernd eingerichtet sein. 
. Bei Gegenständen von geringerem Werthe, welche nicht unter Druck 
leiden, und nicht Fett oder Feuchtigkeit absetzen, ferner bei Acten= oder Schriften- 
sendungen, genügt bei einem Gewichte bis zu ungefähr drei Kilogramm, wenn 
die Dauer der Beförderung verhältnißmäßig kurz ist, eine Hülle von Packpapier 
mit angemessener Verschnürung. 
1m Auf größere Entfernungen zu versendende, oder schwerere Gegenstände 
müssen, insofern nicht der Inhalt und Umfang eine andere festere Verpackung 
erfordern, mindestens in mehrfachen Umschlägen von starkem Packpapier verpackt sein. 
1V Sendungen von bedeutenderem Werthe, insbesondere solche, welche durch 
Nässe, Reibung oder Druck leicht Schaden leiden, z. B. Spitzen, Seidenwaaren 2c., 
müssen hach Maßgabe ihres Werths, Umfangs und Gewichts in genügend sicherer 
Weise in Wachsleinwand, Pappe oder in gut beschoffenen, nach Umständen mit 
Leinen überzogenen Kisten rc. verpackt sein. 
Vv Sendungen mit einem Inhalte, welcher anderen Postsendungen schädlich 
werden könnte, müssen so verpackt sein, daß eine solche Beschädigung fern ge- 
halten wird. Fässer mit Flüssigkeiten müssen mit starken Reifen versehen sein. 
Kleinere mit Flüssigkeiten angefüllte Gefäße (Flaschen, Krüge rc.) sind noch 
besonders in festen Kisten, Kübeln oder Körben zu verwahren. 
VI. Wenn in Folge fehlerhafter Verpackung einer Sendung während der 
Beförderang eine neue Verpackung nöthig wird, so werden die Kosten dafür von 
dem Adressaten eingezogen, demselben aber erstattet, wenn der Absender die Ent- 
richtung nachträglich übernimmt. 
g. 9. 
1 Der Verschluß der Postsendungen muß haltbar und so eingerichtet sein, 
daß ohne Beschädigung oder Eröffnung desselben dem Inhalte nicht beizukommen ist. 
u Bei Biiefen nach Gegenden unter heißen Himmelestrichen dauf zum
	        
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