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Verschluß Siegellack oder ein anderer, durch Wärme sich auflösender Stoff nicht
benutzt werden.
m Bei Packeten mit Werthangabe hat die Befestigung der Schlüsse stets
durch Siegellock mit Abdruck eines ordentlichen Petschafts stattzufinden.
1V Bei Packeten ohne Werthangabe kann von einem Verschluß mittelst
Siegel oder Bleie abgesehen werden, wenn durch den sonstigen Verschluß oder
durch die Untheilbarkeit des Inhalts selbst die Sendung hinreichend gesichert
erscheint. Bel Sendungen, deren Umhüllung aus Packpapier besteht, kann der
Verschluß mittelst eines guten Klebestoffs oder mittelst Siegelmarken aus Papier
oder einem ähnlichen festeren Stoffe hergestellt werden. Auch bei anderen Packeten
können Siegelmarken in Anwendung kommnen, sofern diese mit Rücksicht auf den
zur Verpackung benutzten Stoff so beschaffen sind, daß dadurch ein haltbarer
Verschluß erzielt wird.
V Bel Reisetaschen, Koffern und Kisten, welche mit Schlössern versehen
sind, sowie bei gut bereiften und fest verspundeten Fässern, auch fest vernagelten
Kisten, bedarf es ebenfalls keines weiteren Verschlusses durch Siegel oder Bleie.
vi Desgleichen können gut umhüllte Maschinentheile, gräößere Waffen und
Instrumente, Kartenkasten, einzelne Stücke Wildpret, z. B. Hasen, Rehe rc.,
ohne Siegel= oder Bleiverschluß angenommen werden.
S. 10.
Besondere An- 1 Bruiefe mit Werthangabe (Gold, Silber, Papiergeld, Werthpapleren u. s. w.)
wiebenh ur- müssen mit einem haltbaren Umschlage versehen und mit mehreren, durch dasselbe
lendungen. Petschaft in gutem Lack hergestellten Siegelabrrücken dergestalt verschlossen sein,
daß eine Verletzung des Inhalts ohne ußerlich wahrnehmbare Beschädigung des
Umschlages oder des Siegelverschlusses nicht möglich ist.
1Geldstücke, welche in Briefen versandt werden, müssen in Papler oder
dergleichen eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein, daß eine
Veränderung ihrer Lage während der Beförderung nicht stattfinden kann.
im Schwerere Geldsendungen sind in Packete, Beutel, Kisten oder Fässer
fest zu verpacken.
V Sendungen bis zum Gewichte von 2 Kilograum dürfen, sofern der