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III.
Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung,des unter dem 1. April d. Is. veröffentlichten Nachtrags-Verzeichnisses
selcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die
wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-frelwilligen Multtärdienst berechtigt sind.
Das durch die Bekanntmachung vom 1. d. Mts. (S. 202) zur Sffentlichen Kenntniß
gebrachte Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger
Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt
sind, wird hierdurch ergänzt, wie folgt:
Realschulen zweiter Ordnung.
I. Königreich Sachsen.
Die höhere Knaben Bürgerschule zu Leipzig.
Berlin, den 5. April 1875.
II. Königreich Württemberg.
Die Realanstalt zu Navensburg.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Erhebung in den Grafenstand.
Seine Majestät der König haben Sich
mit Allerhöchster Entschlirßung vom 15. Januar
ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden,
die Freifrau Auguste Henriette Wollrabe
von Wallrab, Gemahlin des Fürsten Leopold
zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg,
sammt ihren aus der Ehe mit Letzterem
vorhandenen und etwa noch zu erwartenden
Kindern mit dem Namen einer Gräfin
von Löwenstein -Scharffeneck, beziehungsmeise
Grafen und Gröfinnen von L5wenstein-Scharffeneck,
in den erblichen Grafenstand
des Königreiches zu erheben.
Erhebung in den Freiherrustand.
Seine Majestät der König haben Sich
mit Allerhöchster Entschließung vom 11. Februar
ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden,
den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister der Republik Costa Rica
beim königlich italienischen Hofe, Christlan Philipp
Adolph Lindemann, in den erblichen
Freiherrnstand des Königreiches zu erheben.
Ordenos-Verleihungen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
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