Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

At  29.

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III.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Ergänzung,des  unter  dem  1.  April  d.  Is.  veröffentlichten  Nachtrags-Verzeichnisses
  selcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die
wissenschaftliche  Qualifikation  zum  einjährig-frelwilligen  Multtärdienst  berechtigt  sind.

Das  durch  die  Bekanntmachung  vom  1.  d.  Mts.  (S.  202)  zur  Sffentlichen  Kenntniß
gebrachte  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Qualifikation  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt

  sind,  wird  hierdurch  ergänzt,  wie  folgt:

Realschulen  zweiter  Ordnung.

I.  Königreich  Sachsen.
Die  höhere  Knaben  Bürgerschule  zu  Leipzig.

Berlin,  den  5.  April  1875.

II.  Königreich  Württemberg.

Die  Realanstalt  zu  Navensburg.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

Erhebung  in  den  Grafenstand.

Seine  Majestät  der  König  haben  Sich
mit  Allerhöchster  Entschlirßung  vom  15.  Januar
  ds.  Is.  allergnädigst  bewogen  gefunden,
die  Freifrau  Auguste  Henriette  Wollrabe
von  Wallrab,  Gemahlin  des  Fürsten  Leopold
  zu  Löwenstein-Wertheim-Freudenberg,
  sammt  ihren  aus  der  Ehe  mit  Letzterem
  vorhandenen  und  etwa  noch  zu  erwartenden
  Kindern  mit  dem  Namen  einer  Gräfin
von  Löwenstein  -Scharffeneck,  beziehungsmeise
  Grafen  und  Gröfinnen  von  L5wenstein-Scharffeneck,
  in  den  erblichen  Grafenstand
  des  Königreiches  zu  erheben.

Erhebung  in  den  Freiherrustand.

Seine  Majestät  der  König  haben  Sich
mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  11.  Februar
  ds.  Is.  allergnädigst  bewogen  gefunden,
den  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  der  Republik  Costa  Rica
beim  königlich  italienischen  Hofe,  Christlan  Philipp
  Adolph  Lindemann,  in  den  erblichen
Freiherrnstand  des  Königreiches  zu  erheben.

 

Ordenos-Verleihungen.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm
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