Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Königlich Allerhöchste Verordnung, die Unterstützungsbeiträge aus dem Fonde des Verdiensl- 
Ordens vom heiligen Michael betr. 
Cennwig 1. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Gayern, Franken und in Schwaben etc. ete. 
Wir finden Uns bewogen, zu verfügen, was folgt: 
Vom 1. Januar 1876 angefangen, wird der Jahresbetrag der Unterstützungen aus 
dem Fonde des Verdienstordens vom heiligen Michael zu 200 fl. auf 
348 M 
festgesetzt. 
Gegenwärtige Verordnung ist durch das Gesetz= und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 
Gegeben zu Hohenschwangau, den 30. November 1875. 
Lud wig. 
v. Pfretzschner. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Dr. v. Prestele.