Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Register 
zu 
Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern 
vom Jahre 1876 
und dem hiezu gehörigen Anhange 
A. Sach-Register. 
A. 
Abschied. Siehe „Landtag" und „Landraths- 
Abschiede."“ 
Adel. Erhebung in den Adelsstand. 31. — Er- 
hebung in den Freiherrustand. 337. 784 890. 
— Auszug aus der Adels-Matrikel des König- 
reiches. 31. 345. 716. 890. 
Adjutantur-Offieiere. Siehe „Officiere". 
Aerztlicher Staatsdienst. Königlich Aller- 
höchste Verordnung, die Prüfung hiefür betr. 
201—205. 
Akad emi'# ber bildenden Künste. Königlich Aller- 
böchsie Genehmigung der von beiden Kammern 
des HLandtages bezüglich der Herstellung eines 
Neubaues für dieselbe gefaßten Beschlüsse. 
513—544. 
Amtsbürgschaften der Beamten. 839 —842. 
Anerkennung. Königlich Allerhöchste. 830. 
Anlehen. Gesetz, die Aufnahme eines Kreis- 
Anlehens in Unterfranken und Aschaffenburg 
zur Beschaffung der Mittel für die Unter- 
stützung dürftiger Gemeinden des Kreises in 
der Ausführung nothwendiger Schulhausbauten 
betr. 314—315. Bezugnahme im vLandtags= 
Abschiede auf die voraus erfolgte Allerhöchste 
Sanctlonirung dieses Gesetzes. 508. 
Artillerie. Koönigliche Erklärung im Land- 
tags-Abschiede in Bezug auf die techuischen 
Institute der Artillerie. 515. 
Auslichten der Gehölze längs der Staats- 
straßen 358. 
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