Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Herbstgefäße. Siehe „Eichung und Stem- 
pelung.“ 
Hofcultus. 337. 
Hofdienstnachrichten. 8. 176. 179. 214 
276 285. 330. 337. 380. 829 883. 890. 
Hofstaat. Konigliche Allerhöchste Genehmigung, 
den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der 
Prinzessin Isabella von Bayern betr. 179. 
Kärniglich Allerhöchste Genehmigung den Hofstaat 
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig 
von Bayern betr. 214. 
Keöniglich Allerhöchste Genehmigung den Hos- 
staat Ihrer Mojestät der Königin-Mutter betr. 
276. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung, den Hof- 
staat Ihrer-Könlglichen Hoheit der Prinzessin 
Amalie von Bayern betr. 276—277, 300. 
— Koniglich Allerhöchste Bewilligung, den Hof- 
staat Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs 
Maximillan von Bayern betr. 337. 
Hoftitel. Siehe „Titelverleihung."“ 
Hohlmaaße, chlindrische. 
Stempelung." D5 
Hunde. Gesetz, die Erhebung einer Gebühr für 
das Halten von Hunden betr. 353—356. 
— Bezugnahme im Landtags-Abschiede auf die 
voraus erfolgte Allerhöchste Sanctiontrung 
dieses Gesetzes. 508. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung gleichen Be- 
treffs. 359—360. 
— Bekanntmachung gleichen Betreffs, hier die 
Bezirkseintheilung in der Pfalz betr. 360—366. 
Bekanntmachung, die Vorschriften behufs der 
Controle für die Entrichtung der Hundegebühr 
betr. 366—367. 
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Stehe „Eichung und 
Herbstgesäße — Lagergeld. 
Hunde. Bekanntmachung den Vollzug des Gesetzes 
vom 2. Juni 1876 über die Erhebung einer Ge- 
bühr für das Halten von Hunden betr. 367—378. 
— Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes vom 
2. Juni 1876 über die Erhebung einer Ge- 
bühr für das Halten von Hunden betr. 842—846. 
Hypothekenbewahrer in der Pfalz. König- 
lich Allerhöchste Verordnung, deren Gebühren 
betr. 508— 504. 
J. 
Invalidenfond. Siche „Militärwesen.“ 
Instruction in Ausführung der Eichordnung 
vom 1. Februar 1876. 415— 501. 
K. 
Kämmerer und Kammerzjunker. 
unter „Hofdienst-Nachrichten“. 
Königliches Haus. Koöniglich Allerhöchste 
Verordnung, die Führung der standesamtlichen 
Geschäfte im Königlichen Hause betr. 385 —386. 
Kreisanlehen. Stehe „Anlehen“. 
Krüppelhafte Kinder. Königlich Allerhöchste 
Entschließung, das Erziehungs und Unter- 
richts-Institut für krüppelhafte Kinder in Mün- 
chen betr. 827—828. 
Künste, bildende, Schutz des Urheberrechts von 
Werken der bildenden Künste gegen unbesugte 
Nachbildung. Siehe „Urheberrecht.“ 
L. 
Lagergeld. Königlich Allerhöchste Verordnung 
die Erhebung von Lagergeld bei den Zoll- 
stellen betr. 523—624. 
Siehe
	        
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