Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Urheberrecht — Zustellgebühren. 
lassenen der k. b. Staatsdiener und die damit 
verbundene Töchtercasse betr. 197—199. 832. 
8333. 
urheberrecht. Bekanntmachung, den Vollzug 
des Relchsgesetzes vom 11. Januar 1876 über 
das Urheberrecht an Mustern und Modellen, 
hier die Führung des Musterregisters betr. 
287—290. 301—311. 526—527. 
— Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes 
vom 9. Januar 1876 über das Urheberrecht 
an Werken der bildenden Künste, dann des 
Reichsgesetzes vom 10. Januar 1876 über den 
Schutz der Photographien gegen unbefugte 
Nachbildung, endlich des Reichsgesetzes vom 
11. Januar 1876 über das Urheberrecht en 
Mustern und Modellen betr. 301—311. 
— Bekanntmachung gleichen Betreffs, hier die Bil- 
dung der Sachverständigen-Vereinc. 387—390. 
V. 
Verwaltungsbehörden. Königlich Aller- 
höchste Erklärung im Landtags-Abschiede auf 
den von briden Kammein des Ländtagcs an 
die Krone gebrachten Wunsch auf Vorlage 
99 
eines Gesetz-Entwurfes über die Organisation 
der Verwaltungsbehörden 2c. 512. 
Veterinärwesen. Siehe „Thlerärzte". 
Vicinal-Eisenbahnen. Siehe „Eisenbahnen“ 
W. 
Waagen, deren Eichung Siehe „Eichung und 
Stempelung“. 
Waarenproben, Beförderung durchdie Post. 63. 
Zahltage. Gesetz, die Aushebung der Bestim- 
mungen über allgemeine Zahltage für die 
Stadt Augsburg in Art. 6 des Gesetzes vom 
25. Juli 1850 zu der allgemeinen deutschen 
Wechselordnung. 281. 
— Bezugnahme im Landtags-Abschlede auf die er- 
folgte Allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. 508. 
Zeitungsdienst der Postanstalten. 97—111. 
Zeugnisse für den einjährig:efreiwilligen Mili- 
tärdienst. Siehe „Einjährig-Freiwillige“. 
Zollwesen. Königlich Allerhöchste Verordnung, 
die Erhebung von Lagergeld bel den Zoll- 
stellen betr. 523—526. 
Zustellgebühren für Fahrpoststücke. 137.
	        
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