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4000 Mark = Übersteigt, dürfen in Packeten von starkem mehrfach umschlagenen
und gut verschnürten Papier versendet werden. Bei schwererem Gewichte und
bei größeren Summen muß die äußere Verpackung in haltbarem Leinen, in
Wachsleinwand oder Leder bestehen, gut umschnürt und vernäht, sowie die Naht
hinlänglich oft versiegelt sein.
V Geldsäcke, welche keine weitere Verpackung erhalten, können in dem
Falle aus einfacher starker Leinwand bestehen, wenn dos Geld darin gehörig ein-
gerollt oder zu Päckchen vereinigt enthalten ist. Andernsalls müssen die Säcke
aus wenigstens doppelter Leinwand hergestellt sein und dürfen nur dann zur
Beförderung übernommen werden, wenn die Nath der Säcke nicht zu kurz und
da, wo der Knoten geschürzt ist, sowie außerdem über den beiden Schnur-Enden
das Siegel deutlich aufgedrückt ist. Die Schnur, welche den Kropf umgibt, muß
durch den Kropf selbst hindurchgezogen werden
VI Dergleichen Sendungen sollen das Gewicht von 25 Kilogrammnichtübersteigen.
VII Geldkisten müssen von starkem Holze angefertigt, gut gefügt und
fest vernagelt sein oder gute Schlösser haben; sie dürfen nicht mit überstehenden
Deckeln versehen und etwaige Eisenbeschläge an denselben müssen fest uud dergestalt
eingelassen sein, daß sie andere Gegenstände durch Reibung oder Druck nicht be-
schädigen können.
VIII. Ueber 25 Kilogramm schwere Kisten müssen gut bereist und mit
Handhaben (Handschlingen) versehen sein.
IX Geldfässer müssen gut bereift, die Schlußreifen angenagelt und an
beiden Böden dergestalt verschnürt und versiegelt sein, daß ein Oeffnen des Fasses
ohne Verletzung der Umschnürung oder des Siegels nicht möglich ist.
X Das in Packeten verpackte baare Geld in größeren Beträgen nuß
jedenfalls gerollt, sowie jenes, welches in Kisten oder Fässern versendet wird,
vorerst in Packeten oder Säcken verpackt sein.
XI Bezüglich der Versendung von Dienstgeldern im inneren Verkehre
von Bayern bleiben die nach den Cassa-Instructionen desfalls bestehenden besonderen
Vorschriften maßgebend.
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1 Sendungen, in denen Waaren und Geld zusammengepackt sind, unter-