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Berhalten
während der
E
III Der Agnspruch auf die nuch dieser Norm sich ergebende Reihenfolge
und Platzvertheilung verbleibt den Reisenden bis zu dem Orte, wohin sie Zah-
lung geleistet haben.
IV. Reisende, welche nur bis an einen Unterwegsort eingeschrieben sind
und sich daselbst wieder auf den nämlichen Cours zur Weiterreise einschreiben
lassen, haben daher keinen Anspruch mehr auf den Fortbesitz ihres bis dahin
eingenommenen Platzes, sondern werden als neu zugehend behandelt.
V Die Einreihung in die Plätze geschieht durch den Conducteur und bei
Fahrten ohne Conducteursbegleitung durch den Expeditor.
VI Allenfallsige Anstände entscheldet der Beamte oder Expeditor, und
haben sich die Reisenden den Anordnungen desselben unweigerlich zu fügem:
widrigenfalls Zurückweisung ohne Rückersatz der erlegten Taxe zu gewärtigen.
VII Willkührliche Begünstigungen einzelner Relsenden sind strengstens unter-
sagt; jedoch ist den Reisenden selbst unbenommen, nach freiem Uebereinkommen
ihre Plätze gegenseitig zu vertauschen.
§. 119.
1 Der Wagen kann nur im Posthause oder an dem von der Postanstalt
dafür allgemein bestimmten Platze bestiegen werden, und darf während der Fahrt
weder bei Privat= oder Gasthäusern, noch unterwegs, wo solches nicht ausdrücklich
gestattet ist, angehalten werden, um Reisende aufzunehmen oder abzusetzen.
II. Jeder Reisende hat sich mindestens 10 Minuten vor der zur Abfahrt
bestimmten Zeit im Posthause oder an dem zum Besteigen des Wagens be-
stimmten Platze einzufinden und auf Verlangen durch Vorzeigen des Fahrscheines
zur Mitfahrt zu legitimiren.
III Bei Posten, deren Abgang von dem Eintreffen anderer Posten oder
Eisenbahnzüge abhängig ist, hat sich der Reisende nach der möglich frühesten
Abgangszeit derselben zu richten.
IV. Versäumen Reisende die Zeit der Abfahrt oder können sie sich zur
Fahrt nicht legitimiren, so haben sie den Ausschluß von der Mitreise und den
Verlust der bezahlten Postgebühren sich selbst beizumessen.
V. Es ist Pflicht jedes Reisenden, sich während der Fahrt den zur Auf-
rechthaltung der Ordnung, des Anstandes und der Sicherheit auf den Posten