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Beförderungszeit
Anhalten
bei 4 Reisenden mit 3 Koffern 3 Pferde
„ 4 „ „ mehr als 3 Koffern 4 ,
„ 5 „ „ 1 Koffer 3 „
„ 5 , mehr als 1 Koffer 4 „
B) Geschlossene Relsewägen mit Bachen.
bei 3 Reisenden mit Gepäck . . .....3Pferbe
„ 4 „ »,,.... ..·.....4,,
»5—6,,»,,. ...6
»
Kinder unter 10 Jahren werden nicht gerechnet.
C) Fourgons, Brancards:
Leichte Fourgons werden mit 3 Pferden, schwere Fourzons mit 4 Pferden
und die sogenannten Brancards ohne Unterschied stets mit 6 Pferden befördert.
III. Die Extraposten werden beim Zwei= und Dreigespann vom Bocke aus,
beim Viergespann vom Sattel aus und beim Sechsgespann durch 2 Postillone
vom Sattel aus verführt.
IV Beim Dreigespann läuft das dritte Pferd auf der Wildbahn, und
findet eine Beförderung mit 3 Pferden — ausgenommen die Bergvorspann —
vom Sattel aus nicht statt
V Die Extrapostreisenden, welche Wägen besitzen, die m#tt einer Vorrichtung
für die Wildbahn nicht versehen sind, haben daher zu gestatten, daß eine solche
an. ihren Wägen angebracht wird, oder vier Pferde zu nehmen.
VI Bezüglich der Bespannung der kgl. Lelbwägen bei Allerhöchsten Reisenden
bleiben die bestehenden Bestimmungen in Kraft.
VII Bei sehr tiefem Schnee und auf nicht chaussirten Straßen darf zu
der gewöhnlichen Bespannung nach vorstehenden Normen ein Vorspannspfetd
abgegeben werden.
VIII Ueber hohe Berge ist noch überdieß die den Posthaltern bewilligte
Bergvorspann zu nehmen.
g. 133.
1 Die Beförderungszeit für Extraposten ist in der Regel auf 5 Minuten
für je ein Kilometer festgesetzt.
II. Afsehr bergigen Straßen, bei schlechtem Zustande derselben, ungünstigen