Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Rheinschiffahrt nach Inhalt des Protocolls der außerordentlichen Sitzung d. d. Coblenz, den 
28,29. Juni 1875 hervorgegangen ist. 
Insbesondere soll darnach behufs directer Ueber- 
füprung der Zugpferde der von Coblenz herkommenden Schiffe vom linksseitigen Leinpfade 
nach der unteren Inselspite hier eine sogenannte Sprengfähre nach Art ähnlicher in Hafen- 
mündungen üblicher Trajecteinrichtungen angelegt und dauernd unterhalten werden. 
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs werden die vor- 
stehenden, von sämmtlichen Rhein-Ufer-Staaten vereinbarten Bestimmungen hiemit zur öffent 
lichen Kenntniß gebracht. 
München, den 11. Februar 1876. 
In Abwesenheit des königlichen Staatsministers: 
Dr. von Darenberger. 
Staaterath. 
Käiniglich Alerhöchste Genehmigung zur 
Amahme einer fremden Decoration. 
Seine Majestät der König haben Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, unter'm H. Fe- 
bruar l. Is. dem k. Kämmerer Reinhard Frei- 
herrn von Thüngen in Würzburg die Be- 
Der General-Sccretär: 
Dr. v. Prestele. 
willigung zur Annahme und zum Tragen des 
ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzoge von Oldenburg verliehenen Ehren- 
Comthurkreuzes des großherzoglich oldenbur- 
gischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs 
Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
	        
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