Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

11. 229 
Es ergeben sich hiernach für die Dimensionen dieser Flüssigkeitsmaaße folgende Werthe 
in Millimetern: 
Der Durchueste zulässiger Maaße 
Gröhe des Berechnete Dimensionen darf betragen: 
Maaßes des Durchmessers der Höhe höchstens mindestens 
mm. umm. smiun. mm. 
2 L. 108, 216,, 114 103 
1 „ 86,° 172, 90 82 
„ 68t5 136, 73 64 
1 „ 55/ 104, 58 52 
1% „ 44. 80, 47 42 
E 36,0 61. 38 34 
16 « 29s2 46,7 3 1 28 
Die nach der Deeimaltheilung abgestuften Maaße von 0,2, 0,1, 0,05, 0,02 und 0,01 
Liter Inhalt müssen, um mit den ihnen nahestehenden Maaßen nach der Halbirungstheilung 
nicht verwechselt werden zu können, in Form eines Cylinders hergestellt sein, dessen Durch- 
messer gleich der Höhe ist, mit der Maßgabe jedoch, daß in der Größe des Durchmessers 
Abweichungen bis zu 5 Procent im Mehr und Weniger nachgelassen sind. 
Es ergeben sich hiernach für die Dimensionen dieser Maaße folgende Werthe, ausgedrückt 
in Millimeter: 
  
  
r le, wergt ze Enenzwentksuläsite ars 
- und des der Maaße. « 
Liter. Durchmessers. grzßler — kkleinster 
0,2 63,4 66 60 
·1 50,3 53 48 
0,05 39,9 42 38. 
0,02 29,4 31 28 
0,01 23, 25 22 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.