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Bei Präcisionsgewichten von 5 C. bis 1 M., die einzeln möglichst genau herzustellen sind,
ist für je 4 Stück zusammen, welche die nächst höher stehende Einheit bilden, eine Abweichung
bis zu 1/100 der Sollschwere dieser Einheit gestattet.
Bei gewöhnlichem Handelsgewicht darf für das ein 5 G., zwei 2 G. und ein 1 G. Stück
zusammen, die einzeln möglichst genau herzustellen sind, eine größere Abweichung als 5 C.
nicht stattfinden.
Der Eichpfropf besteht bei den Präcisionsgewichten aus Messing, bei den ge-
wöhnlichen Handelsgewichten aus Kupfer oder aus Blei, mit etwa 10 Procent
Zinnzusatz.
8. 50.
Stempelung.
Mit Eichpfropf versehene Gewichtsstücke erhalten den Stempel der Eichanstalt auf der
Oberfläche dieses Pfropfs, massive Gewichte aus Messing, Bronze u. dergl. in Cylinder= oder
Scheibenform auf der in der normalen Stellung des Gewichtes nach oben gekehrten Fläche
und gleichzeitig auf der Bodenfläche, dergleichen Stücke in Form von Blechplättchen nur auf der
oberen Fläche. ,
Die einzelnen Theile der Einsatzgewichte werden auf der inneren und äußeren Bodenfläche
gestempelt. "
Soweit dieß die Größe der zu stempelnden Fläche erlaubt, wird hierzu der volle Stempel
der Eichanstalt verwendet.
Nur die kleinsten Gewichtstücke erhalten den kleinsten mit dem Wappen und der Nummer
der Eichanstalt versehenen Stempel.
Präcisionsgewichte erhalten außerdem an ihrer oberen Fläche einen Stempel in
Form eines sechsstrahligen Sternes.
S. 51.
Medicinalgewichte.
Medieinalgewichte gelten in jeder Beziehung als Präcisionsgewichte.
Alle die Präisionsgewichte betreffenden Bestimmungen der Eichordnung und der sonstigen
Erlasse finden auch auf die Medicinal-Gewichte Anwendung.