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Nach wesentlichen Reparaturen indeß, worüber die Instruction Näheres bestimmt, müssen
dieselben den Anforderungen der §§. 73—78 entsprechend eingerichtet werden, bevor sie eine
neue Stempelung erhalten können.
Schlußbestimmung.
8. 83.
Gegenwärtige revidirte Cichordnung tritt 14 Tage nach erfolgter Bekanntmachung im
Gesetz= und Verordnungsblatt in Kraft und werden mit dem gleichen Tage die desfallsigen
bisher bestandenen Vorschriften außer Wirksamkeit gesetzt.
München, den 1. Februar 1876.
K. Normal-Eichungs-Commission.
Nies, k. Ministerialrath.
Hofdienst-NMachricht.
Seine Majestät der König haben
laut Signat vom 21. Februar l. Is. dem k.
Kämmerer und Major Alasuite Ernst Freiherrn
von Linden die Würde eines k. Kammer=
herrn sofort entzogen.
Hoffla#t Ihrer Majestät der Königin-
Mautter.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, durch
Allerhöchste Entschließung vom 17. Februar
ds. Is.
1. den k. Kämmerer Ernst Grafen Eckbrecht
von Dürckheim-Montmartin zum
dienstthuenden Kammerherrn Ihrer Ma-
jestät der Königin-Mutter;
2. die Hofdame weiland Ihrer Königlichen
Hoheit der Prinzessin Alexandra von
Bayern, Maria Blanche Freiin von
Kreußer, zur Hofdame Ihrer Majestät
der Königin-Mutter
zu ernennen.
Aöniglich Alerhöchs#e Genehmigung,
den Hofstaat Ihrer Köaiglichen Hoheit der Prinzessin
Amalie von Bayerr betr.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogengef unden, unter'm
1J. Februar lfd. Is. dem Wunsche Ihrer
RKöniglichen Hoheit der Prinzessin Amalie
von Bayern entsprechend, zu genehmigen,
daß Höchstderen Hofhaushaltung die Benennung
„Hofmarschallamt“ führe, und daß Ihrer