Sachsenchronik — Sachsen-Hildburghausen.
marsch sächsischer Truppen notwendig
machten. Doch gab der Hers der demokratischen
Partei nach und
ihrer Führer ins Ministerium. Als Joseph
30. Nov. 1848 abdankte, folgte ihm
sein Bruder Georg, der zunächst die bisherige
liberale Richtung beibehielt, 1850
aber ein neues Wahlgesetz nach dem Dreiklassensystem
einführte und manche der
Errungenschaften der Revolution beseitigte.
Na seinem Ioh folgte 3. .1853
sein Sohn Ernst (s. Ernst
das Wahlges
stellt, aber 1857 und nochmals 1869 abgeändert.
Die oberste Staatsverwaltung
wurde im März 1866 neu geordnet. In
dem Konflikt zwischen Osterreich und
Preußen trat S. entschieden auf die Seite
des letztern Staats, stimmte 14. Juni 1866
egen den Antrag auf Mobilisierung der
undeskontingente und stellte seine Vruppen
Preußen zur Verfügung. Darauf erfolgte
18. Aug, der Eintritt in den Norddeutschen
Bund und 1871 ins Deutsche
Reich. Vgl. Braun, Erinnerungsblätter
aus der Geschichte Altenburgs in den
Jahren 1525—1826 1676).
Sachseuchrenik (Sächsische Weltchronikh),
die erste prosaische Chronik in
deutscher Sprache, welche die Weltgeschichte
bis 1248 im Anschluß an die Reihenfolge
der Kaiser erzählt und im 13. Jahrh. in
Niedersachsen abgefaßt ist. Mit Unrecht
hat man lange Eike v. Repgow, dem Verfasser
des Sachsenspiegels, auch diese Chronik
zugeschrieben. Sie wurde im Mittelalter
vielfach fortgesetzt, in Auszügen bearbeitet,
auch ins Lateinische übersetzt. In
den „Monumenta Germanis# historica.
Scriptores, neue Folge 1876, ist sie von
Weiland herausgegeben.
Sachsen, ernestinische Linie. Infolxe
der Württemberger Kapitulation
1547 verblieben den Söhnen JohannFriedrichs
des Großmütigen nur die thüringischen
Besitzungen, wozu 1553 noch Koburg,
1554 Alktenburg, 1555 Römhild kamen.
Dieselben begannen bereits nach Johann
Faiegeich Tod (1554) die Teilungen, inolgederen
der Besitzstand vielfach wechselte.
Stammnvater der jetzigen ernestinischen Linie
ist Herzog Johann von Weimar (gest.
rief einen.
). 1855 wurde des
von 1831 wiederherge-375
1605). Dessen Söhne Wilhelm und Ernst
der Fromme teilten 1644 das durch das
Erlöschen der ältern gothaischen Linie fast
ganz vereinigte ernestinische Gebiet, 1660
auch den ernestinischen Anteil von Lenne
berg und wurden die Stifter der Linien
Weimar und Gotha, welche 1672 auch
die Besitzungen der ältern altenburgischen
Linie unter sich teilten. Die weimarische
Linie führte 1719 das Erstgeburtsrechtein.
Die gothaische Linie spaltete sich nach Ernsts
N Tod 1675 in sieben Hertümer,
welche durch Neuteilungen 1735
auf vier, 1826 auf drei sich verminderten:
die noch bestehenden S.-Altenburg,
S.-Koburg-Gotha, S.-Meinin-=gen-Hildburghausen.
Das Gebiet
der ernestinischen Fürsten insgesamt ist
kleiner als der preußische Regierungsbeirk
Merseburg. Sie haben die Universität
ena, das dortige Oberlandesgericht und
das Statistische Büreau gemeinsam. In
der deutschen Politik haben sie sich meist zu
Preußen gehalten, im Innern liberal regiert.
Vgl. Pölitz, Geschichte der Staaten
des ernestinischen auses (1827).
Sachsen-Hildburghausen, ehemaliges
Her ottum derernestinischen Linie, welches
1 ei der Teilung der Söhne Ernsts
des Frommen, Herzogs von Sachsen-Gotha,
abdetrennt wurde und seinem sechsten
Sohn, Ernst, tel Es lag zwischen dem
kursächsischen Schleusingen, Schwarzburg-Rudolstadt,
Koburg, dem Bistum Würzburg
und Sachsen-Römhild und wurde
von der Werra durchflossen. 1702 wurde
dem Hen#n Ernst von seinem Bruder
Friedrich I., Herzog von Gotha-Altenburg,
die Souveränität zugestanden und durch
Einführung der Erbfolge nach der Erstgeburt
einer Zerstückelung des Ländchens
für die Folge vorgebeugt. Unter der Regierung
des prachtliebenden Ernst Friedrich
Karl (1748—80) wurden die Finanzen
des schon unter den vorigen Regierungen
arg verschuldeten Landes durch einc
aiserliche Schuldenkommission neu geordnet.
Indes betruß die Staatsschuld 1826
noch fast ½ Mill. Fl. 1819 wurde die
Verfassung des Herzogtums durch Aufnahme
des Bauernstands unter die Stände
umgestaltet. Als 11. Febr. 1825 Herzog