Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Vorstehende Wahlen werden in Bezug auf die Unterzeichnung der Staats-Schuld- Ur— 
kunden hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 10. März 1876. 
Kgl. Bayer. Staats-Schulden = Tilgungs-Commission. 
Freiherr von Lobkowitz. 
Molendo. 
B — — E 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen Dienst 
bercchtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium. 
Im Nachgange zu der Bekanntmachung vom 31. Jannar d. J. (Gesetz. und Ver- 
ordnungsblatt S. 181) folgt nachstehend Abdruck eines im Centralblatte für das Deutsche 
Reich S. 128 enthaltenen Ausschreibens des Reichskanzleramts vom 26. Februar l. Is. 
München, den 11. März 1876. 
F. Pfenfer. v. Maillinger. 
Der General-Secretär, 
Graf von Hundt, Ministerialrath. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 19. v. Mts. (Central-Blatt S. 40) wird 
in der Anlage eine Nachweisung derjeuigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen 
provisorisch gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zu ertheilen. 
Die unter Nr. 1— 12 und 14— 18 der Nachweisung verzeichneten Anstalten dürfen 
dergleichen Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund eines von 
der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Commissars ab- 
zuhaltende Entlassungs-Prüfung bestanden haben. 
Berlin, den 26. Febrnar 1876. 
Das Reichskanzleramt. 
Eck.
	        
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