Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Vorstehende  Wahlen  werden  in  Bezug  auf  die  Unterzeichnung  der  Staats-Schuld-  Ur—
kunden  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

München,  den  10.  März  1876.
Kgl.  Bayer.  Staats-Schulden  =  Tilgungs-Commission.

Freiherr  von  Lobkowitz.
Molendo.

B  —  —  E

Bekanntmachung,  die  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst
bercchtigten  Lehranstalten  betr.

Staatsministerium  des  Innern  und  Kriegsministerium.

Im  Nachgange  zu  der  Bekanntmachung  vom  31.  Jannar  d.  J.  (Gesetz.  und  Verordnungsblatt
  S.  181)  folgt  nachstehend  Abdruck  eines  im  Centralblatte  für  das  Deutsche
Reich  S.  128  enthaltenen  Ausschreibens  des  Reichskanzleramts  vom  26.  Februar  l.  Is.
München,  den  11.  März  1876.

F.  Pfenfer.  v.  Maillinger.
Der  General-Secretär,
Graf  von  Hundt,  Ministerialrath.
Abdruck.
Bekanntmachung.

Im  Anschlusse  an  die  Bekanntmachung  vom  19.  v.  Mts.  (Central-Blatt  S.  40)  wird
in  der  Anlage  eine  Nachweisung  derjeuigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen
provisorisch  gestattet  worden  ist,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  zu  ertheilen.

Die  unter  Nr.  1—  12  und  14—  18  der  Nachweisung  verzeichneten  Anstalten  dürfen
dergleichen  Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  ertheilen,  welche  eine  auf  Grund  eines  von
der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Commissars  abzuhaltende
  Entlassungs-Prüfung  bestanden  haben.

Berlin,  den  26.  Febrnar  1876.

Das  Reichskanzleramt.
Eck.