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3) die radicirte Mahl= und Schneidmühlgerechtsame auf dem Mühlanwesen Haus-Nr. 7
in Reuth,
4) das Anempfehlungsrecht bei Besetzung der Pfarrcuratiestelle in Premenreuth,
5) das Präsentationsrecht auf den katholischen Schul= und Meßnerdienst in Premenreuth,
6) das Fischereirecht in der Steuergemeinde Reuth,
a) im Grenzbach Plan-Nr. 260, von da an, wo sich der Fuß= oder Röthenbach
Plan-Nr. 298 mit ihm vereinigt, bis zur Flußgrenze bel Lehen Plan-Nr 326;
b) im Fußbache Plan-Nr. 120 und 298 von dessen Eintritt in die Steuergemeindegrenze
bis zu seiner Vereinigung mit dem Grenzbache Plan-Nr. 260
und im Mühlgraben Plan-Nr. 264.
7) das Schafweiderecht in der Gemeinde Reuth seit unvordenklichen Zeiten.
C. Zugebsrungen nach §. 6 und §. 8 der VII. Verfassungsbeilage und zwar:
a) Oekonomie-Inventar nach §. 8 des Edictes über die Fideicommisse, (VII. Beilage zur
Verfassungsurkunde Titl V) laut notarieller Schätzungsurkunde vom 12. Juni 1874,
einschlüssig des Inventars der herrschaftlichen Fischerei, der Mahlmühle und Schneidsäge,
der Schäferei und der Ziegelei, sowie des
b) Brauereigeschirrs im herrschaftlichen Bräu= und Malzhause, sowie im herrschaftlichen
Lagerkeller von in Summa J. 9289 fl. 36 kr.
) Anderweitige Mobilien (§. 6 des cit. Edbicts) und zu:
æ. Schmucksachen nach notarleller Shibing vom 21. Januar
1873 z 1000 fl. — kr.
G. Meubels, Bilder, Waffen und noch wellere Schmucgegenstände
nach notarieller Schätzung vom 12. Juni
1874 zu . 1082 fl. 42 kr.
Total-Sumne: 12912 fl. 18 kr
D. Lasten des Fideicommisses.
Auf dem Fideicommisse haften folgende Lasten:
A) Steuern in simplo:
1. Haussteuer . 1 fl. 24 kr 7 hl.
2. Grundsteuer der Vesibungen in der
Steuergemeinde Reuth.. . bs fl. 66 kr. — hl.