Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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3)  die  radicirte  Mahl=  und  Schneidmühlgerechtsame  auf  dem  Mühlanwesen  Haus-Nr.  7
in  Reuth,
4)  das  Anempfehlungsrecht  bei  Besetzung  der  Pfarrcuratiestelle  in  Premenreuth,
5)  das  Präsentationsrecht  auf  den  katholischen  Schul=  und  Meßnerdienst  in  Premenreuth,
6)  das  Fischereirecht  in  der  Steuergemeinde  Reuth,
a)  im  Grenzbach  Plan-Nr.  260,  von  da  an,  wo  sich  der  Fuß=  oder  Röthenbach
Plan-Nr.  298  mit  ihm  vereinigt,  bis  zur  Flußgrenze  bel  Lehen  Plan-Nr  326;
b)  im  Fußbache  Plan-Nr.  120  und  298  von  dessen  Eintritt  in  die  Steuergemeindegrenze
  bis  zu  seiner  Vereinigung  mit  dem  Grenzbache  Plan-Nr.  260
und  im  Mühlgraben  Plan-Nr.  264.
7)  das  Schafweiderecht  in  der  Gemeinde  Reuth  seit  unvordenklichen  Zeiten.

C.  Zugebsrungen  nach  §.  6  und  §.  8  der  VII.  Verfassungsbeilage  und  zwar:

a)  Oekonomie-Inventar  nach  §.  8  des  Edictes  über  die  Fideicommisse,  (VII.  Beilage  zur
Verfassungsurkunde  Titl  V)  laut  notarieller  Schätzungsurkunde  vom  12.  Juni  1874,
einschlüssig  des  Inventars  der  herrschaftlichen  Fischerei,  der  Mahlmühle  und  Schneidsäge,
der  Schäferei  und  der  Ziegelei,  sowie  des

b)  Brauereigeschirrs  im  herrschaftlichen  Bräu=  und  Malzhause,  sowie  im  herrschaftlichen
Lagerkeller  von  in  Summa  J.  9289  fl.  36  kr.

)  Anderweitige  Mobilien  (§.  6  des  cit.  Edbicts)  und  zu:

æ.  Schmucksachen  nach  notarleller  Shibing  vom  21.  Januar
1873  z  1000  fl.  —  kr.

G.  Meubels,  Bilder,  Waffen  und  noch  wellere  Schmucgegenstände

  nach  notarieller  Schätzung  vom  12.  Juni
1874  zu  .  1082  fl.  42  kr.
Total-Sumne:  12912  fl.  18  kr

D.  Lasten  des  Fideicommisses.
Auf  dem  Fideicommisse  haften  folgende  Lasten:
A)  Steuern  in  simplo:
1.  Haussteuer  .  1  fl.  24  kr  7  hl.
2.  Grundsteuer  der  Vesibungen  in  der
Steuergemeinde  Reuth..  .  bs  fl.  66  kr.  —  hl.