Hofdienst-Machricht.
Seine Majestät der König haben Sich
allergnädigst bewogen gefunden, den Functionär
im k. Obersthofmeisterstab, Johann Baptist
Rottenwallner, zum Stabsofficianten bei
genanntem Stabe zu ernennen.
Königliches Collegiatstift St. Cojetan
in Klünchen.
Seine Majestät der Rönig haben Sich
mit Allerhöchstem Signate vom 30. April l. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, die erledigte
Ceremoniar= und Votivarstelle bei St. Cajetan
sammt dem mit dieser Stelle verbundenen
Pernoth'schen Beneficium dem bisherigen Dia-
rone an der St. Michaels-Hofkirche dahier,
Priester Johann Baptist Keil, unter gleich-
zeitiger Ernennung zum Ehren-Canonicus zu
verleihen und zugleich der von dem Propste
des Collegiatstiftes St. Cajetan, Dr. von
Döllinger, ausgestellten Präsentation des J.
B. Reil auf das Rheinthaler'sche Beneficium
an der St. Cajetans Hofkirche dahier die
königliche Bestätigung zu ertheilen.
Erhebung in den Freiherenstand.
Seine Majestät der König haben
unter'm B. Februar l. Is. geruht, den Fabrik-
besitzer Dr. Theodor von Cramer-Klett
in Nürnberg, lebenslänglichen Reichsrath der
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Krone Bayern, Besitzer des ehemaligen Herr-
schaftsgutes Hohenaschau, Comthur des k. Ver-
dienstordens der bayerischen Krone 2c., in den
erblichen Freiherrn-Stand zu erheben.
Königliche Pewilligung
zur Vereinigung der gräflich von Geldern-
und von Egmond'schen Namen und Wappen.
Seine Majestät der König haben mit
Allerhöchster Entschließung vom 8. November
vor. Is. geruht, die dem k. Kämmerer Ludwig
Grafen von Geldern auf Thurnstein
für sich und seine Nachkommen unter'm 3.
März 1871 ertheilte Bewilligung zur Führung
der Benennung: Grafen, bezw. Gräfinnen von
Geldern-Egmond und zur Vereinigung
der gräflich von Geldern= und von Eg-
mon db'schen Geschlechtswappen, — nunmehr
auch auf dessen Bruder, den k. Kämmerer
Carl Grafen von Geldern und seine Nach-
kommen allergnädigst auszudehnen.
Königliche Pewilligung,
den Hefstaat Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs
Maximilian in Bayern betr.
Seine Majestät der König haben
unter'm 24. April l. Is. allergnädigst zu
genehmigen geruht, daß von Seiner König-
lichen Hoheit dem Herzoge Maximilian in
Bayern Höchstihr Hofsecretär Joseph Peter
zum herzoglichen Domänenrathe ernannt werde.
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