Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Hofdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, den Functionär 
im k. Obersthofmeisterstab, Johann Baptist 
Rottenwallner, zum Stabsofficianten bei 
genanntem Stabe zu ernennen. 
Königliches Collegiatstift St. Cojetan 
in Klünchen. 
  
Seine Majestät der Rönig haben Sich 
mit Allerhöchstem Signate vom 30. April l. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, die erledigte 
Ceremoniar= und Votivarstelle bei St. Cajetan 
sammt dem mit dieser Stelle verbundenen 
Pernoth'schen Beneficium dem bisherigen Dia- 
rone an der St. Michaels-Hofkirche dahier, 
Priester Johann Baptist Keil, unter gleich- 
zeitiger Ernennung zum Ehren-Canonicus zu 
verleihen und zugleich der von dem Propste 
des Collegiatstiftes St. Cajetan, Dr. von 
Döllinger, ausgestellten Präsentation des J. 
B. Reil auf das Rheinthaler'sche Beneficium 
an der St. Cajetans Hofkirche dahier die 
königliche Bestätigung zu ertheilen. 
Erhebung in den Freiherenstand. 
Seine Majestät der König haben 
unter'm B. Februar l. Is. geruht, den Fabrik- 
besitzer Dr. Theodor von Cramer-Klett 
in Nürnberg, lebenslänglichen Reichsrath der 
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Krone Bayern, Besitzer des ehemaligen Herr- 
schaftsgutes Hohenaschau, Comthur des k. Ver- 
dienstordens der bayerischen Krone 2c., in den 
erblichen Freiherrn-Stand zu erheben. 
  
Königliche Pewilligung 
zur Vereinigung der gräflich von Geldern- 
und von Egmond'schen Namen und Wappen. 
Seine Majestät der König haben mit 
Allerhöchster Entschließung vom 8. November 
vor. Is. geruht, die dem k. Kämmerer Ludwig 
Grafen von Geldern auf Thurnstein 
für sich und seine Nachkommen unter'm 3. 
März 1871 ertheilte Bewilligung zur Führung 
der Benennung: Grafen, bezw. Gräfinnen von 
Geldern-Egmond und zur Vereinigung 
der gräflich von Geldern= und von Eg- 
mon db'schen Geschlechtswappen, — nunmehr 
auch auf dessen Bruder, den k. Kämmerer 
Carl Grafen von Geldern und seine Nach- 
kommen allergnädigst auszudehnen. 
Königliche Pewilligung, 
den Hefstaat Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs 
Maximilian in Bayern betr. 
Seine Majestät der König haben 
unter'm 24. April l. Is. allergnädigst zu 
genehmigen geruht, daß von Seiner König- 
lichen Hoheit dem Herzoge Maximilian in 
Bayern Höchstihr Hofsecretär Joseph Peter 
zum herzoglichen Domänenrathe ernannt werde. 
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