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Bekanntmachung, das Auslichten der Gehölze längs der Staatsstraßen betr.
Staatsministerium des Innern.
Seine Majestät der König haben allergnädigst anzuordnen geruht, daß in der
Folge bei der Anlage neuer Staatsstraßen, sowie bei Erweiterung oder Umlegung bestehender
Staatsstraßen für die in Anspruch genommenen Auslichtungsflächen den betreffenden Grund-
eigenthümern nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. November 1837, die Zwangsabtretung
von Grundeigenthum für öffentliche Zwecke betreffend, Entschädigung gewährt, dann daß bei
dem Vollzuge der Bestimmungen über die Auslichtung der Gehölze an den bereits vorhandenen
Staatsstraßen unter sorgfältiger Erwägung der örtlichen und sonstigen Verhältnisse stets nur
nach Maßgabe des unabweisbgren Bedürfnisses und mit thunlichster Schonung der Interessen
der Grundeigenthümer verfahren werde.
München, den 6. Juni 1876.
v. Pfeufer.
Der General-Secretär:
Graf von Hundt, Ministerialrath.
Ordene-Verleihung. Hoheit des Herzogs Maximilian in Bayern,
— k. Oberstabsarzt Dr. Carl Lotzbeck, das Ritter-
Seine Majestät der König haben (reuz I. Classedes Verdienstordens vom heiligen
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm Michael zu verleihen.
27. April l. Is. dem Leibarzt Seiner Königlichen